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Aus der Praxis

Dumpfer Klang auf dem Parkett

Das Problem hohlklingender Stellen begleitet die Parkettbranche seit jeher. Mit dem Trend zu großformatigen Elementen dürfte das auch in Zukunft so bleiben. Was der Fachmann über dieses Phänomen wissen sollte, hat der Sachverständige Manfred Weber auf der SV-Taugung in Feuchtwangen erläutert.

Hohlstellen sind die Bereiche zwischen einem Verlegewerkstoff und dem Untergrund, die nicht oder nicht ausreichend mit Klebstoff zusammengefügt wurden. So definiert der Parkettsachverständige Manfred Weber anlässlich der SV-Taugung in Feuchtwangen das Phänomen. Für dessen Beurteilung gibt es zwar Richtwerte und Grenzmaße, es stehen aber auch Ermessensspielräume für die Beurteilung offen. Zum Zeitpunkt des Begehens stellen Hohlstellen eine hörbare, akustische Störung dar, über deren Ursache jedoch keine pauschalen Aussagen möglich sind. In welchem Umfang sie hingenommen werden müssen, ist immer entscheidend vom Gesamteindruck und dem geforderten Qualitätsniveau der Fläche abhängig (vgl. Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten bei Gebäuden, Oswald und Ruthabel, 2005). Die Gründe dafür sind vielfältig (siehe Kasten).

Die Art der Verklebung beeinflusst das Erscheinungsbild einer Hohlstelle und auch deren Akustik – eine schubfeste Verklebung klingt anders als eine elastische. Probleme bereiten vielfach zweischichtige Einzelstäbe, insbesondere verklebt mit Dispersions- oder elastischen Klebstoffen. Der Bonner Parkettexperte Weber schreibt dies bei den Dispersionklebstoffe der unzureichenden Hohlstellenüberbrückung (Stegbildung) zu, bei den elastischen Klebstoffen sind vor allem die angesprochenen akustischen Eigenschaften störend.

Verklebt oder benetzt?
Dabei ist unter Fachleuten unumstritten, dass Teilflächen und einzelne Elemente, die sich bei Belastung bewegen, nicht fachgerecht sind und somit einen Mangel darstellen. Häufig kommt er zum Tragen, wenn "kleine kurze Buckel" das Verlegeergebnis negativ beeinflussen.
Hierbei gilt Folgendes zu beachten: Laut Rechtssprechung zu dem Begriff "Mangel" gibt es keine hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten. Hohlstellen, die den allgemeinen Regeln des Faches entsprechen, sind kein Mangel.
Dagegen sind Hohlstellen, die den allgemeinen Regeln des Faches nicht entsprechen, ein Mangel.
Unterschieden werden muss zwischen Verklebung und Benetzung. Eine 100-prozentige Verklebung kann im Idealfall einer 100-prozentigen Benetzung entsprechen, sie kann allerdings wesentlich geringer sein, um als ausreichend verklebt zu gelten. Die zulässigen Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 lassen eine komplette Benetzung allerdings nicht zu. Eine Rolle spielt auch die gleichmäßige Verteilung des Klebstoffs, wobei die benötigte Klebstoffmenge immer abhängig ist vom Untergrund, aber auch von der Parkettart bzw. dem Klebstoff.

Die Flächengröße einzelner hohlklingender Stellen sollte bei Stabparkett 0,25 m² und bei Fertigparkett 0,5 m² nicht überschreiten (vgl. Reihe Schadensfreies Bauen: Schäden an Holzfußböden, Dr. Rapp, Dr. Sudhoff, Fraunhofer IRB Verlag Stuttgart).
Der Vorschlag aus einer Sachverständigentagung von 1989 ist aber in Fachkreisen nicht unumstritten, auch deshalb, weil es heute möglich ist, bessere Ergebnisse zu erzielen als noch vor 20 Jahren.
Unter großformatigen Parkett versteht man insbesondere Stabparkett bestimmter Abmessungen, Mehrschichtparkett, Massivholzdielen, Hochkantlamelle, Breitlamelle mit Längen über 165 mm. Auch das TKB-Merkblatt 1 "Kleben von Parkett" führt Weber an. Dort wird für verschiedene, insbesondere großformatige Parkettelemente zur Erzielung der notwendigen Unterseitenbenetzung eine besonders sorgfältige Vorbereitung des Untergrundes verlangt, z.B. mit geeigneten selbstverlaufenden Ausgleichsmassen. Ebenfalls könnte ein Beschweren unmittelbar nach dem Einlegen bis zum Abbinden des Klebstoffs erforderlich sein, zum Beispiel in den Randbereichen oder an den Kopfseiten langer Mehrschichtelemente, heißt es dort.
 


Warum bekommt das Parkett Risse

Mit einer gewissen Gesetzmäßigkeit wiederholen sich alljährlich die Telefonanrufe und Fragen der Kunden im Parkettbetrieb während der Heizperiode; das Parkett hat Risse, Fugen sowie Spalten und was man sonst noch für schreckliche Bezeichnungen in diesem Zusammenhang hören muss. Die Kundschaft zu beruhigen und ihr zu erklären, dass es sich um einen ganz natürlichen Vorgang über Quellen und Schwinden beim Werkstoff Holz handelt, ist gewiss nicht einfach.

Kommt nun der Parkettleger-Fachmann und versucht zu erklären, dass Holz ein hygroskopisches Material ist, dass es sich dem gegebenen Raumklima anpasst und sich dadurch die Holzfeuchte wie auch das Volumen des Parketts verändern, dann ist nicht nur Misstrauen, sondern teilweise große Unverständnis vorherrschend.

Parkett wird nach DIN 280, Blatt 1 bis 4, mit einer Holzfeuchte von 9 +/- 2 % geliefert und soll auch so eingebaut oder verlegt werden. Diese Holzfeuchte entspricht einem Raumklima von 20 bis 22 Grad Celsius und 55 bis 60 % relativer Luftfeuchtigkeit. Der diesbezügliche Hinweis ist auch in der Parkettpflegeanleitung, die nach Ausführung der Arbeiten mitgeschickt wird, zu finden, welche entsprechende DIN 18356 Parkettarbeiten dem Kunden nachweislich zugänglich gemacht werden muss. Das zuvor erwähnte Normalklima soll im Jahresdurchschnitt erreicht werden; es wird jedoch im Sommer naturbedingt überschritten und im Winter durch Beheizung der Räume mit den üblichen Heizungsarbeiten überschritten. Dementsprechend ist eine Veränderung des Naturproduktes Holz unausweichlich.

Parkett ist entscheidend von raumklimatischen Verhältnissen abhängig. Durch Störung des Raumklimas, insbesondere durch Veränderung der relativen Feuchte innerhalb der Raumluft ergeben sich einerseits negative, andererseits positive Einwirkungsmöglichkeiten auf verlegte Holzböden, insbesondere Parkett. Dies bedeutet, dass bei einer relativen Luftfeuchtigkeit im Sommer von 75 Prozent und de Temperatur von 20 Grad Celsius die Holzfeuchte 14,5 Prozent betragen wird, während im Winter bei künstlicher Beheizung der Räume die relative Luftfeuchtigkeit auf 45 Prozent absinkt bei gleicher Raumtemperatur von 20 Grad Celsius, so dass dann eine Holzfeuchte von im Mittel 8,4 Prozent vorhanden ist. Es kann durchaus möglich sein, dass in beheizten Räumen, gleichgültig ob es sich um Fußbodenheizung oder die übliche Konvektorenheizung handelt, eine relative Luftfeuchtigkeit von 34 Prozent und niedriger entsteht, so dass die Holzfeuchte dann lediglich 6,8 Prozent ausmacht. In solchen Fällen kommt es zwangsläufig zu Fugen im Parkett.

Durch das werkstoffbedingte Quellen und Schwinden des Holzes entstehen geringe und kleinste Fugenbildungen auch im Versiegelungsfilm. Gerade diese Situation wird oftmals vom Verbraucher zu einer Katastrophe mit dem Hinweis darauf, dass nunmehr Wasser und Schmutz in den Parkettboden eindringen können und dies, obwohl die Versiegelung nicht die Aufgabe hat, einen Parkettboden wasserfest zu machen; denn die Versiegelung dient in der Hauptsache der Werterhaltung der Parkettoberfläche und einer bedeutenden Pflegeerleichterung.

Ein erstes Fazit dieser Betrachtung ist, dass wenn das Raumklima im jahreszeitlichen Ablauf nicht ausgeglichen wird, dann in der heizfreien Zeit das Parkett unter Quellendruck-Spannung steht, während am Ende jeder Heizperiode eine mehr oder weniger sichtbare, flächenunterschiedliche, geringfügige Fugenbildung wahrzunehmen ist. Die sich in der heizfreien Zeit einstellenden kleinen Fugen (unzutreffender Weise spricht der Kunde oft von Rissen) können aber ohne weiteres durch zusätzliche Befeuchtung innerhalb des Raumklimas, auch während der Heizperiode positiv beeinträchtigt oder völlig verhindert werden. In den Fällen, in welchen zusätzliche Raumbefeuchtungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden, erfolgt zwangsläufig eine stärkere Austrocknung des Holzes, was in der Tat bedauerlich und unverständlich erscheinen muss, weil doch mit einem vergleichsweise geringem Aufwand die Steuerung der Raumluftbefeuchtung auf etwa 55 Prozent ohne weiteres möglich ist.

Zu empfehlen sind Raumluftbefeuchter mit eingebauten Steuerhygrostatgen (Feuchtigkeitsregler). Am besten haben sich Verdunster bewährt, die allerdings auch gepflegt werden müssen. Das verbleibende Restwasser ist auszugießen, der gesamte Apparat sollte alle zwei Wochen gesäubert und die eingesetzten Matten alle vier bis acht Wochen erneuert werden. Der Wasserverbrauch der Luft beträgt innerhalb von 24 Stunden in einem Zimmer von etwa 16 Quadratmetern unter Berücksichtigung normaler Wohnungseinrichtung zwischen 2 - 4 Liter. Ein eingerichteter 25 Quadratmeter großer Raum, 2,50 m hoch, braucht bei 20 Grad Celsius innerhalb 24 Stunden etwa 6 Liter Wasser. Und gerade hierauf kommt es an, weil nur durch Raumluftbefeuchter die Trocknungsbeanspruchung erheblich eingeschränkt wird. Eine Steuerung und Einhaltung der relativen Luftfeuchte von 55 Prozent ist empfehlenswert, denn sie hat folgenden Vorteil:

  • Vermeidung nicht mehr tolerierbarer Austrocknung des Parketts
  • Minimierung von Fugenbildung
  • Verminderung von Schwindspannungen in der Klebstoffschicht und auch im Hinblick auf die Unterböden
  • Verbesserung der Lufthygiene

Wenn man, wie vor beschrieben, davon ausgeht, dass Parkett im Sommer eine höhere und im Winter, insbesondere bei Fußbodenheizung, eine sehr viel niedrigere Holzfeuchte hat, so ist der Mittelwert mit etwa acht Prozent anzugeben. Die Parkettwirtschaft wird bei der jetzigen Überarbeitung von DIN 18356 und DIN 280 klären müssen, ob der Mittelwert von 8 Prozent mit einer Toleranz von +/- 1 % anzustreben und zu erreichen ist. Man kann bei den heutigen Heizungskonstruktionen davon ausgehen, dass die raumklimatischen Verhältnisse eher zu niedrig (zu trocken) als zu hoch (zu feucht) sind und in Zukunft sein werden. Aus allen diesen Gründen (Raumklima/Holzfeuchte/Heizungssysteme) ergibt sich die Erkenntnis, dass innerhalb der Holzwerkstoff-Zerlegeeinheiten unvermeidbar sind. Fugenbreiten zwischen 0,1 Millimeter bis 0,5 Millimeter sind im jahreszeitlichen Ablauf als durchaus normal anzusehen. Fugenbreiten zwischen 0,5 Millimeter und einem Millimeter sind auffällig und geben Anlass zu Beanstandungen, wobei aus sachverständiger Sicht anzumerken ist, dass Fugenbreiten von einem Millimeter und darüber hinaus tatsächlich als nicht mehr tolerierbar angesehen werden müssen. Die letzterwähnten Fugen treten aber nur dann auf, wenn die Luftfeuchte in den betreffenden Räumen nicht kontrolliert und auch nicht gesteuert wird. In solchen Fällen kann von "Wohnhygiene" und dem Wohlbefinden des Bewohners nicht mehr die Rede sein.


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